Eine Möglichkeit ist eine Freizeitassistenz, die dabei unterstützt, Freunde zu treffen oder Veranstaltungen zu besuchen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen (z. B. Kino- und Konzertbesuche, Feiern, sportliche Aktivitäten).
Die Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Beim Bezirk Oberbayern kann eine Erstattung der Kosten beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person zum leistungsberechtigten Personenkreis gehört und eine Begleitung erforderlich ist, um Kontakte mit Mitmenschen und der kulturellen Umwelt außerhalb der Wohnung pflegen zu können. Die gewährten Mittel sind zweckgebunden und dürfen nicht für die Begleitung zu ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, zu Behörden, zum Arbeitsplatz usw. oder in teil- oder vollstationären Einrichtungen verwendet werden.
Nach Prüfung von Einkommen und Vermögen wird festgelegt, ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil zu leisten ist.
Bei Interesse können wir gern in einem persönlichen Gespräch genauer informieren und bei der Antragstellung behilflich sein.
Nadja Strahberger
E-Mail: nadja.strahberger@lebenshilfe-fs.de
Tel: 08161/5474627
Sie können sich aber auch direkt an die Servicestelle des Bezirks Oberbayern wenden:
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Tel: 089/2198-21010