Tel. 08161 4830 0
+ 0 -

Lebenshilfe Freising als Arbeitgeber

Warum sollten Sie zur Lebenshilfe Freising kommen?


Die Lebenshilfe Freising – das sind vor allem die Mitarbeitenden. Wichtig ist uns ein wertschätzender und ehrlicher Umgang miteinander wie auch mit unseren zu Betreuenden. Wir zeichnen uns durch die ständige Entwicklung unserer Fachlichkeit und Angebote aus.

Selbstverständlich gehört dazu auch die Entwicklung als Arbeitgeber.

Aktuell können wir Ihnen folgendes zusichern:

Die Lebenshilfe Freising ist...
  • ein sicherer Arbeitgeber, da die Arbeit nie ausgeht.
  • ein verlässlicher Arbeitgeber. Die Gehaltszahlung ist gesichert und erfolgt bei korrekt vorliegenden Angaben (zur Lohnsteuer, Konto, Krankenstand) pünktlich am Monatsende.
  • ein toleranter Arbeitgeber. Die Lebenshilfe ist ein freier liberaler Arbeitgeber.
  • modern und gut ausgestattet mit familiärem Charakter.
  • ein aufgeschlossenes interdisziplinäres Team mit kollegialem Miteinander und regelmäßigen Teamsitzungen.
  • stolz auf langjährige Mitarbeitende und feiert 10, 20, 30 sowie 40 Jahre Betriebszugehörigkeit. Ebenso erhalten Sie ein Geschenk zum 50. und zum 60. Geburtstag.
Das Gehalt bei der Lebenshilfe Freising...
  • orientiert sich am TVÖD / TVÖD-SuE
  • steigt automatisch durch regelmäßige Tarifanpassungen.
  • umfasst eine Jahressonderzahlung sowie eine leistungsorientierte Sonderzahlung.
  • beinhaltet rund um Freising eine Großraumzulage.
  • kann durch die Teilnahme beim „Mitarbeitende werben Mitarbeitende“-Programm aufgebessert werden.
  • kann sich durch die Zuordnung in eine höhere Entgeltgruppe aufgrund schwieriger fachlicher Tätigkeiten erhöhen.
  • wird nach Stufen zugeordnet: Die Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung bei Neueinstellungen sowie der Abschluss unbefrister Arbeitsverträge ist - soweit der Kostenträger es zulässt - möglich.
  • kann aufgrund eines Ferienvertrages angepasst werden.
Die Lebenshilfe Freising bietet Ihnen...
  • eine umfassende Einarbeitung sowie ein Einführungsseminar für neue Mitarbeitende
  • einen jährlichen Betriebsausflug (25 Euro pro teilnehmender Person), einen Teamtag sowie ein Jahresessen.
  • abwechslungsreiche Tätigkeiten, bei denen Sie sich einbringen und neue Impulse setzen können.
  • einen Beitrag zu Ihrer Altersversorgung.
  • eine Beihilfeversicherung (z.B. bei Zahnersatz).
  • einen höheren Urlaubsanspruch als es das gesetzliche Mindestmaß verlangt. In der 5-Tagewoche stehen Ihnen 30 Urlaubstage pro Jahr (nicht nur 20) zuzüglich 24.12. und 31.12. zu. Die tarifliche Regelung gewährt bis zu 3 Tage Urlaub im Jahr zusätzlich im Falle von Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit, wenn ein erhöhter Erholungsbedarf besteht.
  • abhängig von der jeweiligen Stelle die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
  • die Möglichkeit, ein JobRad zu leasen.
Die Lebenshilfe Freising unterstützt Sie...
  • bei der Kinderbetreuung durch Bevorzugung bei der Platzvergabe in den Krippen, Kitas und Horten im Verein.
  • bei Ihrer Arbeitszeiteinteilung und -gestaltung. Anpassungen sind individuell möglich im Laufe des Arbeitslebens. Außerdem haben Sie bei der Lebenshilfe Freising die Möglichkeit, ein Lebensarbeitszeitkonto zu eröffnen für z.B. Sabbatjahr oder früheren Renteneinstieg.
  • beim Erhalt Ihrer Gesundheit mit umfangreichem Programm an zweimal jährlich wechselnden Sport- und Entspannungskursen (z.B. Taiji, Qi Gong, Zumba, Yoga, Pilates, Rückenschule, ...)
  • beim lebenslangen Lernen mit Fort- und Weiterbildungen, Qualifizierung, Supervisionen, Konzeptionstagen und Teamgesprächen.

[Bild: Finker privat]

Informationen zur BVK Zusatzversorgung

Die BVK Zusatzversorgung ist bundesweit die größte kommunale Zusatzversorgungskasse. Aktuell betreut die BVK Zusatzversorgung im Auftrag von 5.943 Mitgliedern mehr als 1,5 Mio. Versicherte.

Die Lebenshilfe Freising ist Mitglied der BVK Zusatzversorgung. Dadurch erhalten Sie automatisch eine sichere Betriebsrente und es fallen keine Kosten für Sie an.


Zu Ihrem Bruttogehalt zahlen wir als Arbeitgeber monatlich einen Beitrag von 4,8 % für Ihre Betriebsrente ein. Diese Beiträge, die wir an die BVK Zusatzversorgung zahlen, verringern Ihr Einkommen nicht. Anders als bei anderen Zusatzversorgungskassen gibt es bei der BVK Zusatzversorgung keine Eigenbeteiligung der Beschäftigten.
Die Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung ist damit ein wesentlicher – durch Ihren Arbeitgeber finanzierter –
Bestandteil Ihrer persönlichen Versorgung im Alter.


Um bei der BVK Zusatzversorgung versichert zu werden, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir kümmern uns darum, dass Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Anstellung bei uns eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente erwerben.