Zustiftungen helfen dauerhaft
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Eine Zustiftung zum Stiftungsvermögen der Stiftung Lebenshilfe Freising bedeutet eine dauerhafte und immerwährende Unterstützung.
Sie erweitern damit unsere Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung zu helfen, denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen zugeführt. Dieses finanzielle Fundament darf nicht angetastet werden und wird sicher angelegt. Die jährlichen Erträge aus dieser Anlage werden gemäß der Satzung der Stiftung Lebenshilfe eingesetzt. Auf diese Weise trägt Ihre Zustiftung Jahr für Jahr dazu bei, dass Menschen mit Behinderung dauerhaft und in gewohnter Qualität ein breites Angebot an Unterstützung erhalten.

Werden Sie jetzt Zustifter
Zustifter können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein und ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer etwas höheren Summe dauerhaft für Menschen mit Behinderung engagieren wollen, ohne selbst eine Stiftung gründen zu wollen. Mit einer Zustiftung helfen Sie gezielt, dauerhaft und mit geringem eigenen Aufwand.
Steuerliche Vorteile
Als Zustifter kommen Sie in den Genuss der gesetzlich vorgesehenen steuerlichen Vorteile, denn die Stiftung Lebenshilfe Freising dient steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Weitere Informationen finden Sie hier...
Beratung
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich näher über Zustiftungen informieren wollen. Zum Kontaktformular