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Schenken und vererben

Meist ist es Dankbarkeit für die eigenen glücklichen Lebensumstände oder das Gefühl, etwas zurückgeben zu wollen.

Gründe, warum Menschen die Lebenshilfe Freising in ihrem Testament bedenken, gibt es viele. Wichtig ist der Wunsch, über die eigene Existenz hinaus etwas Dauerhaftes und Bleibendes zu schaffen.

Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen an die Lebenshilfe Freising sind steuerbefreit, da die Lebenshilfe Freising als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. So kann Ihr Nachlass in vollem Umfang der Hilfe für Menschen mit Behinderung in der Region Freising zugute kommen.


Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung mit der Berücksichtigung in Ihrem Testament zu helfen – persönlich und vertraulich. Auf Wunsch stellen wir auch den Kontakt zu Fachleuten im Erbrecht in Ihrer Nähe her.


Ihre Ansprechpartnerin

Miriam Wolf
Gartenstrasse 57
85354 Freising
Tel. (08161) 4830-159
Fax (08161) 4830-130

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Unsere Bankverbindungen

Lebenshilfe Freising e.V.
Konto 18 101
Sparkasse Freising
BLZ 700 510 03

Stiftung Lebenshilfe Freising
Konto 30 700
Sparkasse Freising
BLZ 700 510 03

oder

Konto 32 700
Sparkasse Moosburg
BLZ 743 517 40

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