Schenken und vererben
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Meist ist es Dankbarkeit für die eigenen glücklichen Lebensumstände oder das Gefühl, etwas zurückgeben zu wollen. Gründe, warum Menschen die Lebenshilfe Freising in ihrem Testament bedenken, gibt es viele. Wichtig ist der Wunsch, über die eigene Existenz hinaus etwas Dauerhaftes und Bleibendes zu schaffen.
Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen an die Lebenshilfe Freising sind steuerbefreit, da die Lebenshilfe Freising als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. So kann Ihr Nachlass in vollem Umfang der Hilfe für Menschen mit Behinderung in der Region Freising zugute kommen.
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Ihre Ansprechpartnerin
Miriam Wolf Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Unsere BankverbindungenLebenshilfe Freising e.V. Stiftung Lebenshilfe Freising oder Konto 32 700 Unser Service
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